
Ausweis und PIN
Bei der Abholung Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels entscheiden Sie, ob Sie sich damit im Internet ausweisen wollen oder nicht. Sollten Sie die Online-Ausweisfunktion deaktiviert haben, können Sie diese jederzeit nachträglich wieder aktivieren lassen.
Mit einer von Ihnen gewählten sechsstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) geben Sie jedes Mal, wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, Ihre persönlichen Daten zur verschlüsselten Übermittlung frei. Es werden also niemals Daten ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung übertragen.

Die Software
Mit Hilfe der Software wird eine sichere Verbindung zwischen Ihrem Kartenlesegerät, Ihrem Personalausweis bzw. Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel und dem Anbieter hergestellt, dessen Online-Dienst Sie nutzen möchten. Diese Software ermöglicht den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Personalausweis und Diensteanbieter.
Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Version der AusweisApp2 zu installieren. Sie können diese hier herunterladen.

Das Kartenlesegerät / Android-Endgerät zum direkten Auslesen per NFC
Das Kartenlesegerät benötigen Sie, um die Daten Ihres Personalausweises bzw. Ihres elektronischen Aufenthaltstitels elektronisch auszulesen, damit sie dem Anbieter übermittelt werden können, dessen Online-Dienst Sie nutzen möchten.
Die für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion benötigten externen Kartenlesegeräte sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und zertifiziert.
Auch geeignete NFC-fähige Android-Endgeräte können zum Auslesen eingesetzt werden. Eine Übersicht der geeigneten Geräte finden Sie hier.
Sie haben erfolgreich ein Kartenlesegerät/Endgerät getestet, das nicht gelistet ist? Informieren Sie uns per E-Mail.
Geeignete NFC-fähige Android-Geräte
Eine Auflistung geeigneter Android-Geräte, mit denen die Daten aus dem Personalausweis bzw. eAT ausgelesen werden können, finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete
Zertifzierte Kartenleser nach Technischer Richtlinie 03119
Die Technische Richtlinie BSI TR-03119 richtet sich an Entwickler und Hersteller von Chipkartenlesern und bildet die Basis für Produktentwicklung, Tests, Einbindung und Nutzung von Chipkartenlesern für die Kartenprojekte des Bundes insbesondere den elektronischen Personalausweis im kommerziellen und privaten Umfeld.
Mehr erfahren unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03119/index_htm.html