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Erklärung zur Barrierefreiheit der Software AusweisApp

Weiße Tastatur mit grüner Taste für Barrierefreiheit

Quelle: shutterstock.com

Weiße Tastatur mit grüner Taste für Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ausweisapp.bund.de verfügbare Software AusweisApp. Getestet wurde die Software auf den Plattformen Android, iOS und Windows.

Als Verantwortlicher für die Software – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Software im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 11.08.2022) gilt für die verfügbare Software AusweisApp und beruht auf einer im Zeitraum vom 18.07.2022 bis 08.08.2022 durchgeführten Selbstbewertung auf Basis des aktuellen Entwurfs (Stand 10.06.2022) des BIK BITV-Tests für mobile Apps (https://github.com/BIK-BITV/BIK-App-Test).

Wie barrierefrei ist die Anwendung?

Die Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Es existieren folgende Unvereinbarkeiten mit der BITV 2.0:

Barrieren bei Nicht-Text-Inhalten

  • Bei Bedienelementen sind Textalternativen teilweise missverständlich. Bei Animationen fehlen an einigen Stellen Textalternativen.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.1.1a und 11.1.2.1
  • Maßnahme: Informationstragende Nicht-Text-Inhalte werden zugänglich gemacht.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barrieren bei der Auszeichnung von Inhalten

  • Überschriften sind nicht immer als solche ausgezeichnet. Textinhalte können nicht immer von einem Screenreader ausgegeben werden. Die Reihenfolge von Elementen weicht teilweise von der logischen Reihenfolge ab.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.1.3.1a, 11.1.3.1c und 11.1.3.2
  • Maßnahme: Überschriften werden eindeutig ausgezeichnet, Screenreadern wird ermöglicht, Textinhalte auszugeben, die logische Reihenfolge von Elementen wird entsprechend ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barrieren bei Kontrasten und der visuellen Umsetzung

  • Nicht alle Inhalte sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar. Es existieren Beschränkungen bei der Bildschirmausrichtung. Nicht alle Inhalte sind ohne Farbe zugänglich. Der Kontrast von Texten und Bedienelementen ist nicht immer ausreichend.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.1.3.3, 11.1.3.4, 11.1.4.1 und 11.4.11
  • Maßnahme: Inhalte werden ohne Bezug auf sensorische Merkmale der Farben zugänglich gemacht, Beschränkungen bei der Bildschirmausrichtung werden behoben und Kontraste ausreichend erhöht.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barrieren bei der Anpassung des Schriftbilds

  • Text kann nicht auf 200% vergrößert werden. Benutzerdefinierte Einstellungen für Farben oder Schriftgröße werden nicht übernommen.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.1.4.4 und 11.7
  • Maßnahme: Die Möglichkeit der Textvergrößerung wird verbessert und benutzerdefinierte Einstellungen für Farben oder Schriftgröße übernommen.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barrieren bei der Bedienung

  • Beim Scrollen wird vom Screenreader kein Status ausgegeben. Die Anwendung besitzt Einschränkungen bezüglich der Tastaturbedienbarkeit. Bewegte Inhalte lassen sich nicht abschalten. Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig. Die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer deutlich. Die Hauptsprache der Software ist nicht angegeben. Name-Rolle-Wert von Bedienelementen sind nicht immer verfügbar. Es werden nicht für alle Steuerelemente die Barrierefreiheitsdienste und –Schnittstellen des Betriebssystems genutzt. Eigenschaften von Bedienelementen sind teilweise nicht via Screenreader verfügbar.
  • Betrifft BITV Prüfschritt 5.6.1, 11.2.1.1, 11.2.2.2, 11.2.4.3, 11.2.4.7, 11.3.1.1, 11.4.1.2, 11.5.2.3 und 11.5.2.5
  • Maßnahme: Die Barrieren bei der Bedienbarkeit werden vollständig behoben.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barrieren bezüglich der Dokumentation und Dokumenten

  • Die verfügbare Dokumentation zur Software ist nicht barrierefrei. Mit der Software erstellbare Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 12.1.2 und 5.4
  • Maßnahme: Die Dokumentation zur Software sowie mit der Software erstellbare Dokumente werden barrierefrei zur Verfügung gestellt.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartner:innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter barrieren.ausweisapp@governikus.de oder telefonisch unter der 0421 204 95 995 zum Ortstarif.

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.