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Erklärung zur Barrierefreiheit der Software AusweisApp

Weiße Tastatur mit grüner Taste für Barrierefreiheit

Quelle: shutterstock.com

Weiße Tastatur mit grüner Taste für Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ausweisapp.bund.de verfügbare Software AusweisApp in der Version 2.3.2.

Als Verantwortlicher für Software – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Software im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.06.2025) gilt für die Version 2.3.2 der Software und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung auf Basis des aktuellen BIK BITV-Tests für mobile Apps (https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-app).

Wie barrierefrei ist die Anwendung?

Die Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Es existieren folgende Unvereinbarkeiten mit der BITV 2.0:

Barrieren bei der Anpassbarkeit

  • Nicht alle Überschriften sind semantisch als solche ausgezeichnet. Die Reihenfolge der vom Screenreader ausgegebenen Elemente ist nicht immer sinnvoll. Bei Verweisen auf Inhalten wird ausschließlich die Position als sensorisches Merkmal genutzt.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.1.3.1a, 11.1.3.2 & 11.1.3.3
  • Maßnahme: Überschriften werden so ausgezeichnet, dass sie programmatisch ermittelbar sind.
  • Zeitplan: Behebung in 2025. 

Barrieren bei der Unterscheidbarkeit

  • Eingeblendete Inhalte lassen sich nicht ohne Verschieben des Fokus wieder schließen
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.1.4.13
  • Maßnahme: Schließen der eingeblendeten Inhalte ermöglichen.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.

Barrieren bei der Tastaturbedienbarkeit

  • Nicht sichtbare Bereiche sind teilweise nicht über eine Tastatur erreichbar. Einige Inhalte lassen sich nicht fokussieren und sind somit nicht zugänglich.
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.2.1.1
  • Maßnahme: Die Interaktionsmöglichkeiten sollen optimiert und verdeutlicht werden.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.

Barrieren bei der Navigation

  • Die Fokus-Reihenfolge für ist nicht immer schlüssig und nachvollziehbar. Nicht bei allen Links ist Zweck oder Ziel eindeutig oder verständlich
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.2.4.3 & 11.2.4.4
  • Maßnahme: Die Fokus-Reihenfolge wird sinnvoll angeordnet und es wird sichergestellt, dass der Fokus immer sichtbar ist.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.

Barrieren bei der Lesbarkeit

  • Die Anwendung meldet die verwendete Sprache nicht an das System.
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.3.1.1
  • Maßnahme:  Meldung der verwendeten Sprache an das System.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.

Barrieren bei der Kompatibilität

  • Nicht bei allen Elementen wird der Name, die Rolle und der Wert des Elements ausgegeben bzw. deutlich.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.4.1.2
  • Maßnahme: Bei allen Elementen wird der Name, die Rolle und der Wert deutlich ausgegeben.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.

Barrieren bei Barrierefreiheitsdiensten 

  • Die Eigenschaften von Bedienelementen sind nicht immer programmatisch ermittelbar. Bei Eingabefeldern ist die Position der Texteinfügemarke nicht verfügbar. Bei Eingabefeldern wird die Textauswahl nicht unterstützt. Änderung von Radio-Buttons erzeugen teilweise kein Screenreader-Feedback.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.5.2.5, 11.5.2.13, 11.5.2.14 & 11.5.2.15
  • Maßnahmen: Zukünftig werden doppelte Ausgaben und Verzögerungen vermieden. Alle Textinhalte werden korrekt vom Screenreader ausgegeben und diese werden jederzeit klar nachvollziehbar sein. Der Viewport wird sich automatisch anpassen, wenn mit der Tastatur navigiert. Bei Änderungen der Radio-Buttons wird sofort ein akustisches Feedback für die Benutzer bereitgestellt.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.

Barrieren bei Barrierefreiheitsfunktionen

  • Nicht alle dokumentieren Screenreader-Gesten werden unterstützt oder die Bedienung erfordert andere als die dokumentierten Eingaben.
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.6.2
  • Maßnahmen: Unterstützung der gängigen Bedieneingaben der Screenreader.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.

Barrieren bei Benutzerpräferenzen

  • Die Benutzerpräferenz für fette Schriftart wird unter Android nicht übernommen.
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.7
  • Maßnahme: Zukünftig wird die Benutzerpräferenz „Fetter Text“ übernommen.
  • Zeitplan: Behebung in 2025.
     

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartner:innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns direkt unter der E-Mail-Adresse: barrieren.ausweisapp@governikus.de.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.