Navigation und Service

Erklärung zur Barrierefreiheit der Software AusweisApp

Weiße Tastatur mit grüner Taste für Barrierefreiheit

Quelle: shutterstock.com

Weiße Tastatur mit grüner Taste für Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ausweisapp.bund.de verfügbare Software AusweisApp in der Version 2.1.0.

Als Verantwortlicher für Software – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Software im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 17.04.2024) gilt für die Version 2.1.0 der Software und beruht auf einer im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 07.04.2024 durchgeführten Selbstbewertung auf Basis des aktuellen Entwurfs (Stand 07.04.2024) des BIK BITV-Tests für mobile Apps (https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-app).

Wie barrierefrei ist die Anwendung?

Die Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Es existieren folgende Unvereinbarkeiten mit der BITV 2.0:

Barriere bei Textalternativen

  • Schmuckgrafiken werden teilweise von Screenreadern ausgegeben
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.1.1b
  • Maßnahme: Grafiken ohne Informationsgehalt werden vor Bildschirmleseprogrammen verborgen
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barrieren bei der Anpassbarkeit

  • Überschriften werden teilweise nicht als solche erkannt. Die Reihenfolge ist nicht immer bedeutungsvoll
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.1.3.1a und 11.1.3.2
  • Maßnahme: Überschriften werden so ausgezeichnet, dass sie programmatisch ermittelbar sind
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barrieren bei der Tastaturbedienbarkeit

  • Interaktionsmöglichkeiten sind nicht immer offensichtlich
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.2.1.1
  • Maßnahme:
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barrieren bei der Navigierbarkeit

  • Die Fokus-Reihenfolge ist nicht immer schlüssig. Der Fokus ist nicht immer sichtbar.
  • Betrifft BITV Prüfschritte 11.2.4.3 und 11.2.4.7
  • Maßnahme:
  • Zeitplan:

Barrieren bei der Kompatibilität

  • Nicht bei allen Elementen wird der Name, Rolle und Wert des Elements ausgegeben bzw. deutlich. Objektinformationen werden teilweise doppelt ausgegeben und sind nicht immer klar genug. Textinhalte werden nicht immer automatisch im sichtbaren Bereich dargestellt und es erfolgt nicht immer eine Änderungsbenachrichtigung nach der Interaktion mit einem Objekt.
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.4.1.2, 11.5.2.5, 11.5.2.10 und 11.5.2.15
  • Maßnahme:
  • Zeitplan:

Barrieren bei der Anpassung des Schriftbilds

  • Text kann nicht auf 200% vergrößert werden.
  • Betrifft BITV Prüfschritt 11.7
  • Maßnahme:
  • Zeitplan:

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartner:innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.